Erstellung einer Website und Aufbau von Facebook-Werbekampagnen zur Mitarbeitergewinnung / Recruitingzwecken
Präambel
Der Auftraggeber möchte den Auftragnehmer (der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden nachfolgend einzeln die „Vertragspartei“ und gemeinsam die „Vertragsparteien“ genannt) damit beauftragen, und der Auftragnehmer möchte sich dazu verpflichten, eine Karriereseite / LandingPage (von nun an Website genannt) zu gestalten und programmiertechnisch nach Maßgabe der nachfolgend festgelegten Bestimmungen für den Auftraggeber umzusetzen. Weiterhin werden LinkedIn Kampagnen angelegt und betreut. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht.
1.1
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages folgende Dienstleistungen: Erstellung und Entwurf einer Karriereseite / Job-LandingPage (von nun an Webseite genannt), sowie den Aufbau von Marketingkampagnen über den Facebook Business Manager.
1.2
Alle vereinbarten Bestandteile der Webseite und vereinbarten Dienstleistungen zur Erstellung der Webseite sind ausführlich im unterschriebenen Angebot aufgezählt. Zusätzliche Leistungen müssen separat gesprochen werden. Das Angebot ist beiden Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages bekannt. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise, oder zweckmäßigerweise einer Anpassung bedarf, so werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs und des Vertragswerts einigen.
1.3
Der Kunde liefert die Inhalte der Seite. Der Auftragnehmer unterstützt diesen in der Texterstellung und im Konzept. Zudem legt der Auftragnehmer einen Business Manager bei Facebook an und erstellt die passenden Werbeanzeigen. Danach tritt die automatische Verlängerung der Betreuung der Facebook Ads in Kraft, welche im Angebot beinhaltet ist. Der Kunde kann die Betreuung bis zu 4 Wochen vor Ende der Betreuungfrist kündigen. Danach verlängert sich diese automatisch um die beschriebene Frist im Angebot.
1.4
Unter anderem sind KEINE Bestandteile dieses Vertrages:
1.4.1
Nach der Übergabe der Webseite sind Wartungen und Pflege der Webseite Verantwortung des Kunden. Außer es wird hierfür eine Wartung beauftragt.
1.4.2
Texte, Bilder und andere Inhalte müssen vom Kunden bereitgestellt werden. Diese müssen in den vom Anbieter geforderten Formaten geschickt werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet diese Inhalte zu überarbeiten / anzupassen.
1.4.3
Nach der Übergabe der Webseite wird keine Kopie oder Backup der Seite beim Anbieter hinterlegt sein.
Die Dienstleistung von der Erstellung bis zur Übertragung der Webseite wird nach folgenden vier Phasen umgesetzt:
2.1 Planungsphase
Der Anbieter übernimmt eine Konzeptplanung (wie im Angebot beschrieben).
Basierend darauf wird eine erste Struktur der Website und der Aufbau der Werbeanzeigen eingeplant.
Damit das Projekt erfolgreich gestartet werden kann, werden Informationen vom Kunden benötigt.
In dieser Phase muss der Kunde sich schon um den Internet Dienstleister (=Hoster) kümmern, damit bei Phase 4 die Zugangsdaten und die Übertragung gemacht werden können. Der Anbieter kann hierbei dem Kunden bei der Auswahlentscheidung eines Internet Dienstleisters helfen, wenn er dies möchte. Falls bereits ein Internet Diensleister vorhanden ist, so hilft der Anbieter dem Auftraggeber gegebenenfalls bei der Bereitstellung der notwendigen Zugänge.
2.2 Entwurfsphase / Designphase
Auf der Grundlage der Konzeptbesprechung aus Phase 1 erstellt der Anbieter eine erste grafische Struktur der Webseite. Auf diesem grafischen Entwurf können auf Wunsch des Kunden bis zu zwei Korrekturschleifen durchgeführt werden.
Der Auftraggeber hat 14 Tage Zeit um das Design schriftlich zu bestätigen, oder Änderungswünsche zu besprechen. Ansonsten wird dieses als Grundlage des Projektes weiter genutzt.
2.3 Entwicklungsphase
Nach Fertigstellung des Designs startet der Anbieter mit der Programmierung der Website.
Der Anbieter legt die Webseite während des gesamten Entwicklungsprozesses auf seinem Server an. Der Kunde erhält einen Link, mit welchem dieser auf den Arbeitsversion der Webseite zugreifen kann.
In der Zwischenzeit muss der Kunde dem Anbieter alle finalen Inhalte (Bilder und Texte) liefern, die später auf der Webseite implementiert werden sollen und die noch nicht zugesendet wurden.
Wenn der Kunde in dieser Zeit keine Inhalte liefert, so kann das Unternehmen die Webseite nach 14 Tagen mit Beispielinhalten weiterentwickeln und fertigstellen. Der Kunde erhält Zugriffe, mit welchen er die Inhalte selbst austauschen kann.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Inhalte der rechtlichen Seiten (Datenschutz und Impressum) zu integrieren. Wenn der Kunde bereits im Besitz dieser Inhalte ist, so kann er diese an den Anbieter senden. Ansonsten hat dieser (der Kunde) die Pflicht, diese Inhalte nach Vorgabe zu liefern. Wenn die Webseite schon fertig und in der Übertragungsphase ist, ist der Kunde für die Eintragung dieser Daten nach der Übertragung verantwortlich.
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für jeglichen rechtlichen Inhalt, der auf der Website des Kunden angezeigt wird. Zudem ist der Anbieter auch nicht für die Lizenzierung der vom Kunden bereitgestellten Bilder oder Inhalte verantwortlich.
Der Anbieter ist für die Lizenzierung der Inhalte verantwortlich, welche er allein dem Kunden zur Verfügung stellt.
Parallel werden die Graphiken für die Werbekampagne erstellt und das Werbekonto final mit dem Kunden aufgebaut.
Erstellung der finalen Version der Webseite mit den integrierten Inhalten. Erstellung eines administrativen Bereichs zur Verwaltung der Webseite. Tracking Einrichtung zu Facebook.
2.4 Abschlussphase
Migration des Quellcodes und der Datenbank auf dem Speicher des Internet Dienstleisters des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter ein Paket eines Internet Dienstleister zu liefern, welches den Anforderungen der erstellten Webseite entspricht. Anhand der Zugangsdaten des Internet Dienstleisters wird die Webseite vom Anbieter sobald wie möglich übertragen. Die Webseite wird nur nach vollständiger Begleichung der definierten Vertragssumme übertragen. Zuvor bleiben die Urheberrechte beim Anbieter.
Nach der Zahlung beginnt die Betreuung der Werbeanzeigen, die im Angebot beschrieben wird.
Der Auftragnehmer darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihm, nach diesem Vertrag obliegenden Dienstleistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar. Vor dem Einsatz von Dritten, ist der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Personen verpflichtet, insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung, sowie der Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen. Während des Einsatzes Dritter hat der Anbieter die vertragsgemäße Leistungserbringung zu überwachen.
4.1
Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche Inhalte zur Verfügung, welche vom Anbieter bei der Erstellung der Webseite verwertet werden sollen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Basismaterialien, wie Texte, eigene Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die zu liefernden Basismaterialen und Inhalte in dem Zeitraum zuzusenden, welcher in § 2 Punkt 2 Entwurfsphase beschrieben wird.
5.1
Der Anbieter verpflichtet sich, den Quelltext der Webseite dem Auftraggeber zu übergeben.
5.2
Nach der vollständigen Zahlung des Vertragswertes wird die Webseite auf einem vom Kunden bereitgestellten Zugang eines Internet Dienstleisters veröffentlicht und integriert. Die Webseite wird dann auf eine Hauptdomain des Kunden migriert.
5.3
Jede weitere Migration auf den Speicher eines anderen Internet Dienstleisters oder auf eine andere Domain ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
5.4
Die Webseite wird für mobile Geräte angepasst. Der Anbieter integriert eine Datenschutzerklärung in die Webseite.
5.5
Nach der Übergabe der Webseite an den Auftraggeber haftet der Anbieter nicht für eventuelle Probleme, die an der Webseite durch weitere Anpassungen des Kunden entstehen können.
Die Parteien vereinbaren:
6.1
dass die Vergütung im Angebot beschrieben ist und für dieses Projekt und den damit verbundenen Leistungsumfang gültig ist.
6.2
dass für jegliche zusätzliche Arbeit, die der Kunde dem Anbieter aufträgt und sich nicht auf diesen Vertrag bezieht, ein separates Angebot mit einer separaten Zahlung erstellt werden muss.
6.3
Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundensatzabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren, sobald die Leistungen zu einer Zusatzvergütung führen würden. In solch einem Fall, müssen die Parteien vereinbaren, ob noch weitere Leistungen erbracht werden sollen und wie Diese zu vergüten sind. Beide Parteien müssen der zusätzlichen Vergütung zustimmen und diese akzeptieren.
7.1
70% des Gesamtbetrags (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sind direkt nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags als Anzahlung zu leisten.
7.2
Die weiteren 30% des Gesamtbetrags (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sind nach Abschluss der dritten Phase in §2 zu leisten. Nach vollendeter Zahlung wird der Anbieter, mit den zugehörigen Zugängen, die Webseite online stellen und alles notwendige auf dem Speicher, des vom Kunden gewählten Internet Dienstleisters einrichten.
7.3
Zwischenrechnungen können vom Anbieter erstellt werden, wenn der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Fristen zur Lieferung der Inhalte nicht einhält. Dabei wird der bisherige Aufwand in Rechnung gestellt.
7.4
Gerät der Kunde mit der Zahlung der fälligen Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. verpflichtet. Nach einem Zahlungsverzug von mehr als einem Monat steigen die Verzugszinsen auf 15% an, um die laufenden Kosten des Anbieters, wie die Kosten für laufende Updates, zu kompensieren.
7.5
Die monatlichen Betreuungskosten werden per SEPA-Mandat vom Auftragnehmmer eingezigen. Hierzu sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein SEPA-Mandat zu, welches dieser unterschrieben zurücksenden muss.
8.1
Der Anbieter überträgt dem Auftraggeber sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Webseite. Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte unter der Bedingung, dass der Kunde die gemäß §6 geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§158 Abs.1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß §6 vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Anbieter.
8.2
An geeigneten Stellen wird in der Webseite auf die Urheberstellung des Anbieters hingewiesen. Der Auftraggeber ist nicht befugt, diese ohne eine gemeinsame Einigung beider Parteien zu entfernen.
9.1
Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verantwortlich, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
9.2
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Inhalte der Webseite stützen, welche vom Kunden selbst stammen.
9.3
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
9.4
Sollten Mängel an den wesentlichen Punkten dieses Vertrages bestehen, welche die Leistungen des Anbieters betreffen, so ist es dessen Verantwortung und Verpflichtung diese Mängel zu beheben. 9.5 Mängelbekundungen am Ende des Projektes bezüglich des Designs sind nicht gültig, da dieses im Schritt 2 in Paragraph 2 vom Kunden bereits bestätigt wurde.
Dieser Vertrag kann vom Anbieter und vom Kunden nur aus folgenden Gründen und in Schriftform gekündigt werden:
Vom Anbieter, wenn der Kunde länger als 8 Wochen nach Vorlage der ersten Version keine Inhalte schickt. In diesem Fall wir die Webseite mit Beispielsinhalten fertiggestellt und übertragen, sowie in voller Summe abgerechnet. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Auftragnehmer kann die Zusammenarbeit kündigen, sobald der Auftraggeber mit der Zahlung der Betreuungskosten in einen Verzug von mehr als 6 Wochen gerät. Die restlichen Betreuungskosten können als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, so wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt 89073 Ulm vereinbart.
AGB – Stand: 18.06.2023 © – Vervielfältigung verboten.